|
| BBCode zu diesem Beitrag: [thread=248]Kannibale von Rothenburg[/thread] |
Neues Thema erstellen |
Auf das Thema antworten
| 45 Beiträge. |
| Angezeigt werden die Beiträge 21 bis 40 |

Master, m52 Berlin
1336 Beiträge
|
14.01.2006 01:20:02 |
In Deutschland darf man nichts tun, es wird gleich mit unserer üblen Vergangenheit in Zusammenhang gebracht. Bis auf paar Demos wo die Polizei mal hart sein darf muß sie jeden Strolch mit Samthandschuhen anfassen. Drogendealer werden nicht abgeschoben weil sie keine Papiere haben und selbst mit 40 Jahren sich noch als Minderjährig ausgeben können, Illegale werden an der Grenze geschnappt, abgeschoben und morgen stehen sie schon wieder vor der Tür.
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
14.01.2006 01:21:12 |
Ja Du hast vollkommen Recht.Traurig aber wahr
|
 |
|
zitieren
|

Lady, w32 Bayern
335 Beiträge
|
14.01.2006 11:58:28 |
Na da hab ich die Diskussion ja mal gut zum Start gebracht genau darauf wollte ich nämlich hinaus. Bedenkt mal zu diesem grausamen Fall hier mal den Attentäter des Papste der "versucht" hat den Papst zu töten. Was bekam er 20 Jahre .... Wo also ist nun der Vergleich zu dem Mann hier? Der sogar 20kg der Leiche gegessen hat man halte also Fest Er hat dem Mann den Schwanz abgeschnitten während der mann lebte. Hat den versuch zu essen.... Dann hatter den Mann getötet und zerstückelt!!!!! Die Fleischstücke zum ausbluten an Haken unter die Decke gehangen und dann eingefroren. Dann zu jeder seiner Mahlzeit das Fleisch nach und nach Verspeist SAGE UND SCHREIBE 20KG. Das wäre meine kleine Tochter ................ Und das ganze hat er dann noch locker flockig gefilmt damit er sich das öfter anschauen kann. und es im Internet für Nekrophile Menschen verteilen kann. Ich wollte gar nicht wissen ob der Geld haben will fürs vermarkten des Films. Das ist in meinen Augen schon makaber genug der Amis die jetzt sogar auch noch das Attentat vom 9 Novermber verfilmen wo soviele darunter leiden werden und an Ihre Angehörigen erinnert werden. Nein im Gegenteil ich wollte wissen was ihr von so einem "kranken" Menschen haltet der auch noch versucht ein milderes Urteil zu erlangen. Er will nämlich nur wegen Tötung auf Verlangen sitzen. Das würde ihm 5 Jahre einbringen und er käme nach knapp 2 Jahren raus und hätte 3 Jahre psychische Betreuung. Das ist der hintergrund zu dem zweiten Prozess. Er will tatsächlich noch auf Mitleid plädieren und will das man ihn milder verurteilt............... Das finde ich persönlich einfach UNGEHEUERLICH
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
14.01.2006 12:14:41 |
Das finde ich auch ungeheuerlich.Ich mein außer Frage steht,dass dieser Mann krank ist!Ich habe von einer Freundin gehört,dass ihr ehemaliger Brieffreund für eine Wette,nachts auf den nächsten Friedhof in die Leichenhalle gegangen is und dort einen verstorbenen Mann mit einer Axt zerstückelt hat!Dieser hat allerdings keine Gefängnisstrafe bekommen,sondern kam auf unbestimmte Zeit in eine Psychatrische Anstalt.Hab davon glaube ich noch irgendwo einen Zeitungsausschnitt rumfliegen.Als ich das gehört habe,binich aus allen Wolken gefallen.Ich kann sowas absolut nicht verstehen.WIe auch?ALlein der Gedanke an sowas ist schon krank.Ich hoffe,der Typ kommt nie wieder auf freien Fuß. SO denek ich wird auch der Rothenburg Kannibale,nach seiner Haftstrafe in eine Psychatrische Anstalt kommen.ABer das er jetzt für ein milderes Urteil kämpft,ist doch unverschämt.
|
 |
|
zitieren
|

webmaster, m30 Thüringen
877 Beiträge
|
14.01.2006 15:37:04 |
Ich hab da aber andersrum verstanden: Das Urteil wird in Revision gebracht von Seiten der Staatsanwaltschaft, die statt den 8 1/2 Jahren eine lebenslange Haftstrafe anstreben. Das, worum aber noch Wirbel gemacht wird ist die Tatsache, daß Hollywood den Fall auf ihre eigene Art "ausschlachten" will.
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
14.01.2006 15:38:05 |
Na das kann dann ja wieder was werden.Ich frag mich echt,wieso immer alles und jeder verfilmt werden muss
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
16.01.2006 15:50:07 |
Mich wundert es, dass es für solche Taten überhaupt noch ne Gefängnisstrafe gibt, noch dazu von 8,5 Jahren. Kriegen das sonst nich nur Raubkopierer und alle anderen werden auf Bewährung laufen gelassen, bis sie nochmal was anstellen? Für den Mann ist die Situation nicht gerade einfach, da er m.E. wirklich psychisch krank ist. Angenommen, die Aussage von seinem "Opfer" ist korrekt, ist es für ihn wohl zu reizvoll geworden, seiner Krankheit "nachzugehen" - ein Selbstmord des Opfers wäre da für ihn rechtlich gesehen wohl wirklich angenehmer gewesen - aber dann hätten beide ihren Kick nicht bekommen. Sehr interessante Sachlage
|
 |
|
zitieren
|

Master, m52 Berlin
1336 Beiträge
|
16.01.2006 17:27:03 |
Raubkopierer sind ja auch Verbrecher. Dabei soll, wie ich hörte, vieles Dank neuer Ideen der Filmindustrie und Sony, längst nicht mehr mit DVD Shrink 3.2 oder Any DVD kopierbar sein. Ein Glück aber auch daß den Raubkopierern so langsam das Handwerk gelegt wird, so kommen dann solche grausamen Filme nicht in Kinderhände.
|
 |
|
zitieren
|

Lady, w32 Bayern
335 Beiträge
|
17.01.2006 08:31:37 |
zum Thema Raubkopierer lach kann ich nur sagen DVD shrink ist nicht das genialste. Und sorry das ich da eure Meinung NICHT teile. Aber zu dem Thema kann man sich genauso wund reden aber gehört ja hier nicht unbedingt rein. Aber solche grausamen Videos wie der gedreht hat werden ja auch nicht verkauft können also auch nicht raublkopiert werden!!!! Das also mal völliger Humbug. Diesen Film hat er einfach ins Internet gestellt. Frei runterladbar selbst für Kinder !!!!! Hat also nicht mit Raubkopieren zu tun. Ich finde das der Kannibale wie er genannt wird. NICHT mehr auf freien Fuss kommen sollte. Denn mit soviel HINGABE wie er den Mord schildert und auch begangen hat wird er es sicherlich wieder begehen. Dieser Mensch gehört für mich lebenslang in psychischer Betreuung. (geändert am 17.01.06 08:34:16 von Lady)
|
 |
|
zitieren
|

Lady, w32 Bayern
335 Beiträge
|
17.01.2006 10:28:15 |
In einem Geständnis hat der "Kannibale von Rothenburg" im wieder aufgerollten Mordprozess vor dem Landgericht Frankfurt auch die grauenhaftesten Details der tat nicht ausgespart. Am zweitenb Verhandlungstag am Montag schilderte der 44 jährige Armin Meiwes wie bereits im ersten Prozess vor dem Kasseler Landgericht, wie er den damals 43 jährigen Bernd Jürgen B. aus Berlin im März 2001 vor laufender Kamera verstümmelte und mit einem Stich in den Hals tötete. Den Mordvorwurf wies er allerdings indirekt ab. Der im ersten prozess wegen Totschlags Verurteilte beteuerte: " Essen wollte ich Ihn, töten wollte ich ihn nicht" Lieber wäre es ihm gewesen, wenn B. sich selbst umgebracht hätte. Der Stich in den Hals sei ihm "unendlich schwer" gefallen, betonte Meiwes. Er sei anders als auf dem Video zu sehen zu diesem Zeitpunkt schon "überzeugt" gewesen, dass B. bereits tot sei, behauptete Meiwes.Unmittelbar nach der tat habe er einen "Gefühlscocktail aus Wut, Hass und Glück" empfunden. Der Angeklagte bemühte sich, die Verantwortung seines Opfers herauszustreichen, das auch nach Ansicht der Anklage mit der tat einverstanden war. Ausführlich zitierte er aus einem Chatverkehr mit B., der seine Sichtweise vom Drängen des schlachtwilligen Berliner INgenieur belegt. Da B. ihn für zu weich gehalten habe, hätten sie den Schlachtversuch zwischenzeitlich sogar aufgegeben. Ein überraschender Sinneswandel des Berliners habe dann aber doch noch zum Vollzug des gemeinsamen Plans geführt. Meiwes und der Berliner Ingenieur hatten sich über einschlägige Internetforen kennen gelernt und verabredet. Am Abend des 9. März 2001 entmannte der Angeklagte des Ingenieur. Rund neun Stunden später, als der Verstümmelte bewusstlos wurde, tötete er ihn, zerlegte den leichnam und lies das Fleisch ausbluten und fror die Körperteile ein, um sie später größtenteils zu verspeisen. Die Verteidigung betrachtete die Bluttat als "Tötung auf Verlangen", worauf maximal 5 Jahre Haft stehen. Das Kasseler Landgericht hatte Meiwes in dem in der bundesdeutschen Justizgeschichte bislang einmaliges Prozess zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, wogegen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Revision einlegte. Der Bundesgerichtshof hob den kasseler Richterspruch aus und verwies die Neuverhandlung an das Landgericht Frankfurt, wobei die Bundesrichter die Mordversion der Staatsanwaltschaft stützten. Vor und nach dem vollzogenen Akt von Kannibalismus hatte Meiwes Kontakt zu anderen ähnlichen Gesinnten, die er teilweise auch traf. So weit wie B. habe aber niemand anders im Ernstfall gehen wollen. Deshalb habe er alle übrigen Ansätze beendet, obwohl die Opfer bereits hilflos gefesselt in einer als Schlachtraum eingerichteten Kammer seines Hauses gewesen seinen.
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
17.01.2006 11:07:55 |
Wenn man das liest bekommt man ne richtige Gänsehaut.Echt unfassbar sowas
|
 |
|
zitieren
|

Lady, w32 Bayern
335 Beiträge
|
21.02.2006 20:24:52 |
Neunter Prozesstag Meiwes träumt weiter vom Menschenschlachten Der "Kannibale von Rotenburg" hätte nach eigenen Worten auch ein zweites Mal getötet und fantasiert immer noch vom Schlachten junger Männer. Er bestreitet jedoch, sein Opfer aus sexuellen Motiven getötet zu haben. Der Mordprozesses um die Tötung des 43-jährigen Berliner Ingenieurs Bernd B. am 10. März 2001 in Rotenburg, vor dem Frankfurter Landgericht ging heute mit dem neunten Tag weiter. Der Angeklagte Armin Meiwes sagte, dass er sich in seinen Schlachtfantasien unter anderen Musiker und Schauspieler vorstelle, "Menschen, die ich als schön empfinde", sagte der 44-jährige PC-Service-Techniker. "Ich hätte es vielleicht noch einmal gemacht zum damaligen Zeitpunkt", räumte er ein. Denn B. habe ihn betrogen und sich als fünf Jahre jünger ausgegeben. "Ich hätte nach einem Jüngeren gesucht", sagte Meiwes. Nach Angaben der Verteidiger boten sich 204 Interessenten dem Kannibalen im Internet als "Schlachtopfer" an. "Nur das erste Mal sexuell erregt" Im Mittelpunkt der Verhandlung stand der Anklagevorwurf "Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs". Diesen hatte der Bundesgerichtshof bei der Aufhebung des Kasseler Totschlagsurteils gegen Meiwes für begründet erachtet, wenn der Kannibale tötete, um sich die Tat auf seinen Videos ansehen und sich sexuell befriedigen zu können. Meiwes bestritt dies entschieden. Er wich von früheren Aussagen ab, wonach er sich die drei Videokassetten öfter angeschaut und sich dabei befriedigt habe. Jetzt erklärte er, nur das erste Mal sei er sexuell erregt gewesen, aber nicht auf Grund der Bilder, sondern des ersten Essens, das er zwei Tage nach der Tat aus dem Menschenfleisch zu sich genommen habe. Bei der Vorführung der Videos vergangenen Donnerstag im Gericht habe er "gar nichts empfunden", sagte Meiwes. Ein Richter widersprach: "Herr Meiwes, ich hab' Ihr Gesicht gesehen. Dass Sie kein Glücksgefühl dabei hatten, glaube ich Ihnen nicht." Doch Meiwes beharrte: "Als erotische Stimulanz brauche ich kein Video." Er habe die Aufnahmen später nur noch angesehen, um sie zu bearbeiten. Erst beim ersten Ansehen habe er gemerkt, dass Bernd B. noch nicht tot gewesen sei wie von ihm angenommen, als er ihm in den Hals stach. Diese Szene habe er aus seinem Kopf verdrängen wollen. Deswegen habe er sie herausgeschnitten und sich die Videos nicht mehr gerne angesehen, erklärte der Angeklagte. "Der reale Film ist erschreckend und von daher nicht stimulierend." "Mit jedem Bissen nah bei mir" Auf die Frage, warum er überhaupt die Tat auf Video aufgenommen habe, antwortete Meiwes, dies habe die Freiwilligkeit von Bernd B. beweisen sollen, falls er verhaftet würde. "Es kann genauso sein, dass das Opfer ein Kannibale ist und mich tötet." Meiwes sagte, B. und er hätten sich mit Vorstellungen von der Tat gegenseitig hochgeschaukelt. Ihm sei bewusst gewesen, dass Außenstehende sie als verrückt ansähen. "Für uns war das normal", erklärte der 44-Jährige. "Bernd wusste genau, was er tut." Der Angeklagte will ihn sich als eine Art Bruder einverleibt haben. "Wenn ich mich in eine Person verliebt hätte, dann hätte ich ihn nicht schlachten können", sagte er. Ein Richter hielt ihm vor, dass der Schnitt in den Hals überflüssig gewesen wäre, wenn Meiwes es nur auf das Fleisch abgesehen hätte. Dieser antwortete, er sei plangemäß vorgegangen und habe "mehr oder weniger wie ein Handwerker gearbeitet". Zu seinen Empfindungen beim Essen des Fleischs sagte Meiwes: "Mit jedem Bissen war er nah bei mir." Er betonte: "Ich hab' ihn nicht als Fleisch degradiert, nicht als Nahrungsmittel behandelt, sondern als Mensch, und das tue ich auch heute noch." Auf die Richterfrage "Lebt Bernd immer noch in Ihnen?" antwortete er: "In meiner Erinnerung ja." Am Donnerstag, dem nächsten Prozesstag, sollen die psychiatrischen und psychologischen Gutachten erstattet werden.
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
21.02.2006 20:37:21 |
Hui Lady hat neue Infos Also ich muss sagen,dass mir beim lesen wieder mal die Spucke weggeblieben ist. DIe habn sich das Video im Gerichtssaal angesehen?Gottchen das könnte ich nicht. Der hat sich das Video mehrere Male angesehen und beim ersten Mal sexuelle Befridigung verspürt.Echt unfassbar.Wüsste wirklich mal gerne wie es in so einem Menschen drin aussieht.Ich kann sowas echt nicht begreifen.Ich mein kein Mord ist verständlich,aber das ist wirklich absurd.Wie sich auch noch jemand freiwillig als "Opfer" hergibt. Bin mal gespannt was man von dem noch so zu hören bekommt.
|
 |
|
zitieren
|

schmusi, m36 Thüringen
349 Beiträge
|
21.02.2006 21:27:06 |
@Titania, mich interessiert es ehrlich gesagt nicht wie es weitergeht. Ich finde es eh schon eine Zumutung, was heutzutage alles so in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Ich will auch nicht wissen, wozu manche Menschen in der Lage sind. Und darüber noch diskutieren, muß einfach nicht sein. Ändern kann man den Menschen eh nicht. So etwas gehört auf Lebenszeit weggesperrt.
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
21.02.2006 22:11:52 |
Schmusi wenn Du darüber nicht diskutieren willst,dann musst Du es ja auch nicht tun.
|
 |
|
zitieren
|

Lady, w32 Bayern
335 Beiträge
|
09.05.2006 18:44:19 |
Endlich das Urteil !!! Lebenslang für "Kannibalen von Rotenburg" Der so genannte Kannibale von Rotenburg ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach den Angeklagten Armin Meiwes schuldig, im März 2001 einen 43-jährigen Berliner getötet, zerstückelt und das Fleisch teilweise gegessen zu haben. Quelle Bericht
|
 |
|
zitieren
|

Zizou, w29 Hessen
123 Beiträge
|
10.05.2006 11:17:08 |
Ich hätte ihm 2 Jahre auf Bewährung gegeben und die Auflage, dass er keine weiteren Menschen mehr essen darf. Auch nicht, wenn die das wollen.
|
 |
|
zitieren
|
ehemaliges Mitglied
|
10.05.2006 11:41:50 |
Nich Dein Ernst oder? Also ich finde das Urteil schon recht angemessen,vorallem da der Typ auch wie unschwer zu erkennen ist ziemlich krank im Kopf ist.ALso ich denke an dem Urteil gibt es nichts ausszusetzen. Schon gut,das der nicht mehr auf freien Fuß kommt (geändert am 10.05.06 11:43:27 von Titania)
|
 |
|
zitieren
|

Zizou, w29 Hessen
123 Beiträge
|
10.05.2006 12:32:11 |
Doch, das ist mein Ernst. Fürmich war das Töten auf Verlangen. Und ich bin auch FÜR Euthanasie. Also warum nicht auch mal so? Nur das mit dem aufessen find ich nicht so gut. Andererseits gibt es auch Völker, die Katzen und Hunde essen und andere, bei denen Hunde oder Katzen wichtiger als Menschen sind... Wie gut, dass jeder seine eigene Meinung haben darf.
|
 |
|
zitieren
|

Markus, m24 Niedersachsen
533 Beiträge
|
10.05.2006 12:33:14 |
Ist dir eigentlich klar was "Lebenslang" in Deutschland bedeutet? Die lebenslange Freiheitsstrafe ist mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z.B. 30 oder 40 Jahren Haft reiche dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Demgemäß sind in § 57a StGB Bedingungen für eine vorzeitige Freilassung auf fünfjährige Bewährung festgelegt: - 15 Jahre Freiheitsstrafe müssen verbüßt sein.
|
 |
|
zitieren
|
| Angezeigt werden die Beiträge 21 bis 40 |
| |
| Bitte achte beim Verfassen von Beiträgen darauf, daß du keine Urheberrechte verletzt. Wenn du Texte, auch auszugsweise, zitieren willst, dann muss der Originalautor dem vorher zugestimmt haben. Links zu anderen Webseiten sind erlaubt. |
Nutzungsbedingungen |
Impressum |
Kontakt: Dennis Alperstedt |
Letztes Update: 06.09.2007 07:00
Angegliederte Seiten
www.55mm.de |
www.flirtcenter.net |
www.flirtdomain.de |
www.flirtnetzwerk.de |
www.knuts.ch |
www.mylinklist.de |
www.myphotogallery.de |
www.singles-netz.de |
www.thueringensingles.de |
www.zieladresse.de
|

|