Wer in Internetforen falsche Behauptungen über andere verbreitet, kann sich strafbar machen - auch wenn er noch keine 18 ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel hin.
Fühlt sich der Betroffene angegriffen, kann er wegen so genannter übler Nachrede Strafanzeige stellen. Das zieht ein Ermittlungsverfahren nach sich.
Die Identität des Internet-Nutzers, der die unwahren Behauptungen veröffentlicht hat, lässt sich in der Regel ohne Mühe herausfinden. Grundsätzlich sind Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren strafmündig und können dann belangt werden, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen.
das bezweifel ich da schon gerichte entschieden haben das eine ip nichts über den nutzer sagt.
weil das wahrscheinlich keiner verstanden hat was ich meine hier ein beispiel:
Familie mit 2 kindern hat nen internet anschluss. Der anschluss läuft auf den vater. sollte etwas "verbotenes" mit dem anschluss angestellt werden kann nicht nachvollzogen werden wer von den 4 das gemacht hat... eltern sind nämlich nicht dazu verpflichtet zu kontrollieren was ihre kinder im netz machen.... hoffe das war verständlich
normalerweise nur wenn er es weiss oder es leicht ersichtlich ist. so sind z.b. die eltern nicht verpflichtet immer neben den kindern zusitzen um zu überprüfen was sie gerade machen und ob es erlaubt ist...
die thematik wird wegen urheberrechtsverletzung besprochen und wird in einschlägigen foren besprochen. ich denke das ist bei diesem thema gleich.
@markus
naja email adresse ist ja auch sowas... gibt genug "wegwerfadressen" bzw müsste da ja dann der richtige name angeben seien, ansonsten sind wir ja wieder bei der ip
Es gab erst kürzlich ein Urteil, daß die Leute, die ihr WLAN nicht ausreichend geschützt haben und der DSL-Anschluss von Dritten für illegale Dinge mißbraucht wird, auf jeden Fall haftbar sind. Es liegt dann an ihnen, zu beweisen, daß sie es nicht waren.
Weißt du - ich kann immer sagen "das war mein Sohn" oder so ... und in Wahrheit hab ich selbst dran gesessen.
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